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Gemeinnützigkeit – die fünf wichtigsten Dinge, die man wissen muss!

  • jschumacher84
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Von Elmar Krüsmann


Nico Reis

In dieser Rubrik behandeln unsere Partner von der Kanzlei Winheller aktuelle Rechtsthemen aus dem Bereich Fundraising, Spenden und Stiftung. Heute: Elmar Krüsmann, Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung von Non Profit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.


Die Gemeinnützigkeit ist für Vereine, Stiftungen und andere Nonprofit-Organisationen der Schlüssel zu steuerlichen Vorteilen, gesellschaftlicher Anerkennung und nicht zuletzt zu Fördergeldern. Doch der Gemeinnützigkeitsstatus ist mit rechtlichen Hürden und Pflichten verbunden. Wer die fünf wichtigsten Grundregeln kennt, kann Stolperfallen vermeiden und die Vorteile der Gemeinnützigkeit sicher nutzen.

 

Die Grundlagen der Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit bedeutet, dass eine Organisation das Gemeinwohl fördert – sei es im Bereich Bildung, Umwelt, Kultur oder durch Hilfe für Bedürftige. Die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft erfolgt durch das für die Organisation zuständige Körperschaftsteuerfinanzamt und ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Die zentralen Regelungen finden sich in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO).


1. Der gemeinnützige Zweck – klar und eindeutig

Im Zentrum steht der gemeinnützige Zweck, der in der Satzung der Körperschaft genau beschrieben werden muss. Das Gesetz nennt zahlreiche Beispiele, etwa die Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst, Sport, Umwelt- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe oder die Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren. Auch Ziele wie der Klimaschutz oder die Förderung von Freifunk-Initiativen sind inzwischen anerkannt. Entscheidend ist, dass der Zweck der Allgemeinheit zugutekommt und nicht nur einer kleinen, abgegrenzten Personengruppe.

 

2. Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit

Die Organisation muss ihre Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgen. Selbstlosigkeit bedeutet: Es dürfen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, Gewinne dürfen nicht an Mitglieder oder Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ausschließlichkeit verlangt, dass nur die in der Satzung genannten gemeinnützigen Ziele verfolgt werden. Unmittelbarkeit heißt, dass die Organisation ihre Zwecke direkt selbst verwirklicht und nicht lediglich andere unterstützt. Von diesen Grundsätzen existieren wiederum zahlreiche Ausnahmen, die die Einhaltung der Vorgaben letzten Endes nicht leichter machen.


3. Die Satzung als Herzstück

Die Satzung ist das Fundament der Gemeinnützigkeit. Sie muss die gemeinnützigen Zwecke, die Art ihrer Verwirklichung und die Bindung des Vermögens an diese Zwecke eindeutig festlegen. Das Finanzamt prüft die Satzung bei der Anerkennung und regelmäßig im Rahmen der Steuererklärung. Fehler in der Satzung oder Abweichungen in der tatsächlichen Geschäftsführung können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

 

4. Steuerliche Vorteile und Pflichten

Gemeinnützige Organisationen genießen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen: Sie sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, können Spendenbescheinigungen ausstellen und profitieren von Freibeträgen für Übungsleiter und Ehrenamtliche (2025: 3.000 Euro bzw. 840 Euro). Die Umsatzgrenze für steuerfreie wirtschaftliche Tätigkeiten liegt bei 45.000 Euro. Gleichzeitig bestehen Pflichten: Die Mittel müssen zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, die Buchführung muss transparent und korrekt sein und insbesondere die gemeinnützigkeitsrechtlichen Besonderheiten abbilden.

 

5. Risiken und typische Fehler vermeiden

Die größte Gefahr ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit – etwa bei fehlerhafter Mittelverwendung, unklarer Satzung oder wenn wirtschaftliche Aktivitäten zu sehr in den Vordergrund treten. Auch die Weitergabe von Mitteln an nicht-gemeinnützige Organisationen birgt Risiken. Das Finanzamt prüft nicht nur die Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung. Wer hier nachlässig ist, riskiert Steuernachzahlungen und Rückforderungen von Spendenbescheinigungen.


Fazit und Praxistipp

Gemeinnützigkeit ist ein wertvolles Privileg, das mit klaren Regeln und Pflichten verbunden ist. Wer die fünf wichtigsten Grundsätze beachtet, sichert sich die steuerlichen Vorteile und das Vertrauen von Spendern und Förderern. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Satzung und Geschäftsführung, dokumentieren Sie die Mittelverwendung sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten fachkundigen rechtlichen und steuerlichen Rat ein. So bleibt Ihre Organisation auf der sicheren Seite.


Stephanie Reuter

Elmar Krüsmann

Rechtsanwalt

Kanzlei WINHELLER

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