Von Elmar Krüsmann
In dieser Rubrik behandeln unsere Partner von der Kanzlei Winheller aktuelle Rechtsthemen aus dem Bereich Fundraising, Spenden und Stiftung. Heute: Elmar Krüsmann, Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung von Non Profit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.
Bereits am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett die „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ beschlossen. Hintergrund der Initiative ist unter anderem die Erkenntnis, dass gemeinwohlorientierte – und damit auch gemeinnützige – Organsisationen unverzichtbar sind, wenn es um die Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur geht.
Deshalb sollen die aktuellen Rahmenbedingungen analysiert und verbessert werden. Der Dritte Sektor gerät damit ganz bewusst in den Fokus der Politik. Unsere Partner der KANZLEI Winheller geben in unserem neuesten Blogbeitrag einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder und Maßnahmen, die die Strategie identifiziert.
Rahmenbedingungen optimieren und strukturelle Hindernisse beseitigen
Nachvollziehbar nimmt das Kabinett zunächst die Ausgangslage in den Blick. Wo stehen wir? Was funktioniert? Wo ist es „holprig“? Hierbei wird zurecht konstatiert, dass es derzeit vielen Akteuren schwer fällt, den formalistischen Gemeinnützigkeitsstatus mit dem Unternehmertum in Einklang zu bringen. Ein Lösungsansatz soll darin liegen, die Wertschöpfungskraft entsprechender Akteure unabhängig ihrer Rechtsform und ihres Gemeinnützigkeitsstatus anzuerkennen. Was auch immer das letztlich heißen mag – das Papier bleibt hier zunächst sehr vage, geht dann auf den Folgeseiten aber doch ein wenig mehr ins Detail: der Zugang zu Förderprogrammen soll geprüft werden, bürokratische Hürden im Gemeinnützigkeitsrecht sollen abgebaut werden, das Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht soll neu gedacht werden.
Öffentliche Hand, Fördermittel und Finanzierungsangebote nutzen
Der Staat gibt viel Geld für eigene Beschaffungsmaßnahmen aus – auch die Summe der Fördergelder ist ein relevanter Posten des jährlichen Haushalts. Die Erkenntnis im Konzeptpapier: mit all diesen Geldern lassen sich durchaus Lenkungszwecke verfolgen. Ein Fokus liegt auf der Frage, an wen die Mittel gehen sollen – ein anderer Fokus darauf, die zugehörigen Prozesse zügiger und einfacher als bisher zu gestalten. Wesentlicher Baustein an dieser Stelle auch der leichtere Zugang zu Krediten der KfW. Die Idee, den „Guten“ Geld zukommen zu lassen – sei es direkt oder im Wege einer (günstigen) Finanzierung, ist hierzulande nicht neu. Bislang waren entsprechende Maßnahmen indes stets träge, schwerfällig und bürokratisch oder aber andersherum so einfach ausgestaltet, dass sich die Fehler bei der Mittelgewährung häuften (wie wir es aktuell anschaulich anhand der massenhaften (Teil-) Rückforderung von Überbrückungshilfen der Coronazeit sehen). Spannend dürfte daher sein, ob der Politik und der Gesetzgebung diesmal ein Mittelweg gelingt.
Forschung rund um Wirkungsweise und Social Impact ausbauen
Es sollen (mehr) empirische Daten zur Entstehung, Verbreitung und Wirkung der Akteure und ihrer Arbeit erhoben und ausgewertet werden. Mit anderen Worten: der Staat möchte endlich verstehen, was Social Impact in der Realität bedeutet und diesen messbar machen. In diesem Punkt hält das Papier zudem konkrete Themenkreise bereit, die ein besonderes Augenmerk erfahren sollen, wie etwa „nachhaltige Mobilität in ländlichen Räumen“. Man erhofft sich insoweit offenbar auch inhaltlichen Erkenntnisgewinn. Wie man Social Impact messbar machen kann, können wir uns bereits seit Jahrzehnten in Großbritannien anschauen. Das dort geläufige Instrument des sog. Social Impact Bonds zeigt anschaulich, dass hierzu im Ergebnis keine Raketenwissenschaft vonnöten ist.
Wie machen es die Nachbarländer?
Dazu passt schließlich, dass das Kabinett auch einen bewussten Blick über die deutsche Grenze und den eigenen Horizont werfen möchte. Getreu dem Motto: wie machen es unsere (europäischen) Nachbarn, was läuft gut und was nicht? Auch dieser Schritt ist begrüßenswert. Einerseits muss das Rad nicht jedes Mal neu erfunden werden, andererseits vermag dies ggf. zu helfen, dass wir einen gewissen europäischen Gleichklang von Maßnahmen entwickeln. Derzeit arbeiten die meisten europäischen Länder mit teils sehr unterschiedlichen Spielregeln, was den Dritten Sektor anbelangt.
Fazit
Das Bundeskabinett meint es gut – und macht es im Grundsatz auch gut. Die große Frage in 2024 wird aber nun sein: inwieweit werden die – im Ergebnis überwiegend grob skizzierten – Themen alsbald angegangen und in (konkrete) Gesetze „gegossen“? Werden wir (wirklich) eine „Zwischen-Rechtsform“ erhalten, die ohne Gemeinnützigkeitsstatus auskommt, wirkt und funktioniert? Und nicht zuletzt: was heißt das für den bestehenden Dritten Sektor, so wie wir ihn kennen und er sich hierzulande seit Jahrzehnten (erfolgreich) etabliert hat?
Elmar Krüsmann
Rechtsanwalt
Kanzlei WINHELLER
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