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Notleidende Stiftung - Auflösung und Alternativen

Aktualisiert: 2. Apr.

Von Elmar Krüsmann


Nico Reis

In dieser Rubrik behandeln unsere Partner von der Kanzlei Winheller aktuelle Rechtsthemen aus dem Bereich Fundraising, Spenden und Stiftung. Heute: Elmar Krüsmann, Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung von Non Profit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.


Vor allem in der lange andauernden Niedrigzinsphase der Jahre bis 2008 bis 2022 haben viele Stiftungen nicht die nötigen Erträge zur Verwirklichung ihrer Zwecke erwirtschaften können. Wenngleich sich die Zins- und Ertragslage allgemein gebessert haben, existieren vielerorts noch immer sogenannte notleidende Stiftungen. Doch bevor eine solche Stiftung aufgelöst wird, gibt es Alternativen, die geprüft werden sollten und geprüft werden müssen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Möglichkeiten für notleidende Stiftungen und zeigen Wege auf, wie sie trotz schwieriger Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben können.

 

Hintergründe

Stiftungen sind grundsätzlich auf ein ewiges Bestehen ausgelegt. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Stiftung in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ihre Zwecke nicht mehr erfüllen kann. Gründe hierfür können ein zu eng gefasster Stiftungszweck, fehlende Erträge oder erhebliche Vermögensverluste sein.

Die Auflösung einer Stiftung sollte stets als letztes Mittel betrachtet werden. Bevor dieser Schritt in Erwägung gezogen wird, müssen zunächst Alternativen geprüft werden.

 

Alternativen zur Auflösung

Eine Möglichkeit besteht darin, durch eine Satzungsänderung die Erfüllung des Stiftungszwecks oder die Leistungsfähigkeit der Stiftung wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise durch eine Anpassung der Ausgaben oder der Art und Weise der Zweckerfüllung geschehen

Eine weitere Option ist die Umwandlung in eine Verbrauchs- oder Teilverbrauchsstiftung. Bei einer Verbrauchsstiftung wird das Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht, während bei einer Teilverbrauchsstiftung nur ein Teil des Grundstockvermögens in verbrauchbares Vermögen umgewidmet wird.

Die Zulegung oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen kann ebenfalls eine sinnvolle Alternative sein. Bei der Zulegung geht eine Stiftung in einer anderen auf, während bei der Zusammenlegung eine neue Stiftung aus mindestens zwei ursprünglich eigenständigen Stiftungen entsteht.

Eine weitere Möglichkeit zur Kostenreduzierung ist die gemeinsame Stiftungsverwaltung. Hierbei übernimmt der Vorstand einer größeren Stiftung zusätzlich den Vorstand einer kleineren Stiftung, wodurch Verwaltungskosten eingespart werden können.


Fazit und Praxistipp

Die Auflösung einer Stiftung sollte nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden. Stattdessen empfiehlt es sich, zunächst die genannten Alternativen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Dabei ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und sich professionell beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuelle Situation der Stiftung zu finden. Für eine rechtssichere Umsetzung der gewählten Alternative ist es zudem erforderlich, eng mit der zuständigen Stiftungsaufsicht zusammenzuarbeiten, die das Vorgehen letztlich genehmigen muss. Zudem sollten alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Schließlich ist zu beachten, dass stets der ursprüngliche Stifterwille im Blick behalten werden muss.


Stephanie Reuter

Elmar Krüsmann

Rechtsanwalt

Kanzlei WINHELLER

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