Krise in meiner Stiftung - welche Rechte habe ich?
Von Elmar Krüsmann

In dieser Rubrik behandeln unsere Partner von der Kanzlei Winheller aktuelle Rechtsthemen aus dem Bereich Fundraising, Spenden und Stiftung. Heute: Elmar Krüsmann, Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung von Non Profit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.
Konflikte innerhalb einer Stiftung sind keine Seltenheit. Meinungsverschiedenheiten über die Vermögensverwaltung, die strategische Ausrichtung oder die Einhaltung des Stiftungszwecks können erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Organisation haben. Betroffene Vorstands- oder Kuratoriumsmitglieder stellen sich häufig die Frage, welche Rechte ihnen in einer solchen Situation zustehen und welche Handlungsmöglichkeiten das Stiftungsrecht eröffnet.
Stiftungsrecht und Satzung als Grundlage der Organrechte
Anders als im Vereinsrecht existiert in der Stiftung grundsätzlich kein Mitgliederorgan, das durch Mehrheitsentscheidungen die Geschicke der Organisation bestimmt. Maßgeblich ist vielmehr die dauerhafte Umsetzung des in der Satzung festgelegten Stifterwillens. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben sich daher in erster Linie aus der Satzung, den gesetzlichen Vorschriften des Stiftungsrechts und der jeweiligen Organstellung.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Stiftung, sollte zunächst geprüft werden, welche Zuständigkeiten den einzelnen Organen zugewiesen sind. Die Satzung regelt regelmäßig die Aufgaben des Vorstands, bestehende Kontrollorgane sowie die Voraussetzungen für Beschlussfassungen. Häufig zeigt sich bereits auf dieser Ebene, ob eine Maßnahme rechtmäßig zustande gekommen ist oder ob Informations- und Beteiligungsrechte verletzt wurden.
Eine sorgfältige Satzungsgestaltung trägt wesentlich dazu bei, Konflikte zu vermeiden. Unklare Zuständigkeitsregelungen oder lückenhafte Verfahrensvorschriften gehören zu den häufigsten Ursachen stiftungsinterner Auseinandersetzungen.
Corporate Governance und Informationsrechte in der Stiftung
Eine funktionierende Corporate Governance setzt voraus, dass die zuständigen Organe ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können. Hierzu gehören regelmäßig ausreichende Informations- und Mitwirkungsrechte.
Vorstandsmitglieder müssen in die Lage versetzt werden, ihre Leitungsaufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dazu gehört grundsätzlich der Zugang zu den Informationen, die für die Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen erforderlich sind. Werden einzelne Organmitglieder von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, können rechtliche Fragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Willensbildung entstehen.
Auch Kontrollorgane wie Kuratorium oder Stiftungsrat verfügen häufig über Auskunfts-, Berichts- und Überwachungsrechte. Umfang und Grenzen dieser Befugnisse bestimmen sich jedoch nach der jeweiligen Satzung und den gesetzlichen Vorgaben. Bestehen Unklarheiten über die Reichweite solcher Rechte, kann eine rechtliche Prüfung erforderlich sein.
Transparente Entscheidungsprozesse und nachvollziehbare Dokumentationen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Streitigkeiten innerhalb der Stiftung frühzeitig zu vermeiden oder zu entschärfen.
Haftung von Organmitgliedern und Bedeutung der Gemeinnützigkeit
Mitglieder von Stiftungsorganen sind verpflichtet, die Stiftung im Einklang mit dem Stiftungszweck, der Satzung und den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Verstöße gegen diese Pflichten können unter bestimmten Voraussetzungen zu persönlichen Haftungsrisiken führen.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Verwaltung des Stiftungsvermögens zu. Organmitglieder müssen Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage treffen und die Interessen der Stiftung wahren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine familiennützige oder eine gemeinnützige Stiftung handelt.
Bei gemeinnützigen Organisationen tritt das Gemeinnützigkeitsrecht als zusätzliche Anforderung hinzu. Die tatsächliche Geschäftsführung muss den steuerbegünstigten Satzungszwecken entsprechen. Verstöße können nicht nur stiftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben. Fragen der Mittelverwendung, der Vermögensverwaltung oder der Einhaltung steuerlicher Vorgaben sollten deshalb mit besonderer Sorgfalt behandelt werden.
Stiftungsaufsicht und Handlungsmöglichkeiten bei Konflikten
Nicht jeder Konflikt innerhalb einer Stiftung rechtfertigt das Einschreiten staatlicher Stellen. Vorrangig sollten bestehende Informations-, Kontroll- und Beteiligungsrechte innerhalb der Stiftung wahrgenommen werden. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen oder an der Einhaltung des Stiftungszwecks, sollten die bestehenden Informations- und Kontrollrechte konsequent wahrgenommen werden.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dabei helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten. Häufig lassen sich Meinungsverschiedenheiten somit bereits durch eine ordnungsgemäße Befassung der zuständigen Organe klären.
Verdichten sich die Zweifel an der Einhaltung des Stifterwillens, der Satzung oder gesetzlicher Vorschriften, sollte jedoch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde eingebunden werden. Aufgabe der Stiftungsaufsicht ist es, die Rechtmäßigkeit der Stiftungsverwaltung zu überwachen und den dauerhaften Bestand der Stiftung zu sichern. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich jedoch auf die Rechtsaufsicht, d.h. auf stiftungsrechtlich relevante Sachverhalte und ersetzt nicht die interne Willensbildung der Stiftung.
Führt auch die Involvierung der Stiftungsaufsichtsbehörde nicht weiter, bleibt häufig nur noch der Weg zu den Gerichten, um Streitfragen dort rechtsverbindlich klären zu lassen.
Fazit
Konflikte in Stiftungen sind häufig Ausdruck unklarer Zuständigkeiten oder unterschiedlicher Vorstellungen über die Umsetzung des Stiftungszwecks. Wer die eigene Organstellung, die Satzung und die bestehenden Verfahrensregeln kennt, kann bestehende Rechte gezielt wahrnehmen und rechtliche Risiken besser einschätzen. Eine moderne Satzung, transparente Entscheidungsprozesse und eine sorgfältige Dokumentation wesentlicher Beschlüsse bilden die Grundlage einer funktionierenden Corporate Governance und tragen wesentlich dazu bei, Streitigkeiten innerhalb der Stiftung zu vermeiden.

Elmar Krüsmann
Rechtsanwalt
Kanzlei WINHELLER

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